Ob man für ein Elektrofahrrad einen Führerschein benötigt, hängt von einigen Faktoren ab. Zum einen davon, ob es sich um ein E-Bike mit reiner Motorunterstützung handelt, welches losfahren kann, ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die maximale Geschwindigkeit, bis zu der eine aktive Motorunterstützung erfolgt. Zusätzlich ist die maximale Watt-Leistung des eingesetzten Elektromotors noch ein Kriterium, welches zum Beispiel über den jeweils benötigten Führerschein mitentscheidet.
Das Pedelec
Aber fangen wir mal mit den Pedelecs an, die den Fahrer mit einer Motorunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern aktiv unterstützen und bei denen der Motor zudem maximal 250 Watt an Leistung hat. Diese Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als ganz normale Fahrräder. Das gilt auch, wenn das Pedelec mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h ausgestattet ist, das hat der Gesetzgeber im Juni 2013 noch einmal ausdrücklich klargestellt.
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Damit darf jede Person, die auch ein normales Fahrrad fahren kann, so ein Pedelec fahren. Das Ganze natürlich ohne Führerschein, ohne Helmpflicht, ohne Mindestalter des Fahrers und ohne eine spezielle Betriebszulassung. Auch auf reinen Fahrradwegen darf ich mit so einem Pedelec unterwegs sein, ohne mir rechtliche Sorgen machen zu müssen. Das Anhängen eines Kinderanhängers ist bei dieser Art von Pedelecs erlaubt.
Das S-Pedelec
Ganz anders sieht es bei den deutlich schnelleren S-Pedelecs aus, die in den meisten Fällen einen deutlich stärkeren Motor mit rund 500 Watt Leistung haben. Damit unterstützen diese Pedelecs den Fahrer aktiv bis zu einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Das ist natürlich schon ein enormer Speed und deshalb gibt es auch strenge Vorgaben für das Fahren eines S-Pedelecs.
Das fängt damit an, dass mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder halt der normale PKW-Führerschein (Klasse B) vorhanden sein muss. Die Führerschein-Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und beinhaltet eine theoretische wie auch eine praktische Prüfung.
Da S-Pedelecs gesetzlich als Kleinkrafträder eingestuft werden, dürfen sie auf keinen Fall auf reinen Fahrradwegen gefahren werden. Selbst dann nicht, wenn man die mögliche Geschwindigkeit nicht ausnutzt und nur mit 20 km/h dahinrollt oder der Radweg für Mofas freigegeben ist. Natürlich gilt für ein S-Pedelec die Helmpflicht ohne Wenn und Aber und man benötigt ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis.
Eine kleine Kosten-Beispielrechnung für ein S-Pedelec
Führerschein der Klasse AM: ca. 500,- bis 800,- Euro
Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen: ca. 35-70 Euro pro Jahr
Wenn man nicht über einen PKW-Führerschein der Klasse B verfügt und den AM Führerschein machen muss, kommen zu dem eigentlichen Kaufpreis für das S-Pedelec noch einmal mindestens ca. 600,- Euro oben drauf. Möchte man sein teures S-Pedelec jetzt noch gegen Diebstahl versichern, dann kommen weitere Kosten dazu. Also man sieht, S-Pedelec-Fahren ist jetzt nicht gerade der günstigste Freizeitspaß, besonders dann nicht, wenn man keinen PKW-Führerschein besitzt.
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Das E-Bike
Mit einem E-Bike, das eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h per reiner Motorleistung (maximal 500 Watt) selbstständig ohne Pedalkraft erreicht, wird es etwas günstiger. Zwar benötigt man auch eine Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen, aber es reicht eine einfache Mofa-Prüfbescheinigung aus, um ein E-Bike zu fahren. Das reduziert natürlich erheblich die Kosten, denn so eine Prüfbescheinigung ist schon für ca. 70,- bis 150,- Euro zu bekommen.
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Besitzer eines PKW-Führerscheins müssen diese Mofa-Prüfbescheinigung natürlich nicht machen. Ansonsten gelten aber die gleichen rechtlichen Vorgaben für ein E-Bike wie für das S-Pedelec. Sprich: Es besteht eine Helmpflicht und Radwege sind tabu für ein E-Bike mit selbstständigem Antrieb. Nur wenn ein Weg mittels eines Schildes auch für Mofas freigegeben ist, darf man dort auch mit dem E-Bike fahren.
Bei selbstständig fahrenden E-Bikes und grundsätzlich bei allen S-Pedelecs gilt die gleiche Alkoholgrenze (0,5 Promille bzw. 0,3 Promille bei Unfall) wie für einen PKW-Fahrer!
Letzte Aktualisierung am 18.11.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API